Kostenübersicht
Hier finden sie alle Informationen zu den Kosten rund um eine kieferorthopädische Behandlung. Gerne Stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne.
Die Kostenübernahme bei gesetzlich Versicherten
Die Kostenübernahme durch die Versicherung ist abhängig vom Schweregrad der Zahn- bzw. Kieferfehlstellung, das heißt von der medizinischen Notwendigkeit der Behandlung.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen muss der Kieferorthopäde, bevor er mit der Behandlung beginnt, den Schweregrad der Kiefer- oder Zahnfehlstellung in eine sogenannte kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) einstufen. Diese reicht von Schweregrad eins (bei leichten Fehlstellungen) bis fünf (schwere Fehlstellungen). Erst ab dem dritten Schweregrad übernehmen die Krankenkassen die Kosten der Behandlung. Beim ersten Kind zahlen sie 80% der Kosten und bei weiteren Kindern 90%. Die restlichen 20% bzw. 10% sind als Eigenanteil vom Versicherten zu tragen. Diesen Betrag bekommen Sie aber nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung von der Kasse wieder zurückerstattet. Die regulären Leistungen werden bis zum 18. Lebensjahr gewährt, danach nur noch in besonders schweren Fällen.
Auch bei geringen Abweichungen – für deren Behandlungskosten die Krankenkasse nicht aufkommt – sind kieferorthopädische Regulierungen sinnvoll, um die Funktion des Gebisses zu verbessern und späteren Schäden vorzubeugen. Vor Behandlungsbeginn erhalten Sie einen Kostenvoranschlag, damit Sie einen Überblick über die anfallenden Kosten haben.
Gerne bieten wir Ihnen auf Wunsch auch Ratenzahlung an.
Die Kostenübernahme bei Privat-Versicherten
Die Kostenübernahme durch die Versicherung ist abhängig vom Schweregrad der Zahn- bzw. Kieferfehlstellung, das heißt von der medizinischen Notwendigkeit der Behandlung.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen muss der Kieferorthopäde, bevor er mit der Behandlung beginnt, den Schweregrad der Kiefer- oder Zahnfehlstellung in eine sogenannte kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) einstufen. Diese reicht von Schweregrad eins (bei leichten Fehlstellungen) bis fünf (schwere Fehlstellungen). Erst ab dem dritten Schweregrad übernehmen die Krankenkassen die Kosten der Behandlung. Beim ersten Kind zahlen sie 80% der Kosten und bei weiteren Kindern 90%. Die restlichen 20% bzw. 10% sind als Eigenanteil vom Versicherten zu tragen. Diesen Betrag bekommen Sie aber nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung von der Kasse wieder zurückerstattet. Die regulären Leistungen werden bis zum 18. Lebensjahr gewährt, danach nur noch in besonders schweren Fällen.
Auch bei geringen Abweichungen – für deren Behandlungskosten die Krankenkasse nicht aufkommt – sind kieferorthopädische Regulierungen sinnvoll, um die Funktion des Gebisses zu verbessern und späteren Schäden vorzubeugen. Vor Behandlungsbeginn erhalten Sie einen Kostenvoranschlag, damit Sie einen Überblick über die anfallenden Kosten haben.
Gerne bieten wir Ihnen auf Wunsch auch Ratenzahlung an.
Die Kostenübernahme bei außervertraglichen Leistungen
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen dürfen das Maß des Ausreichenden, Zweckmäßigen und Wirtschaftlichen nicht überschreiten. Die folgenden Behandlungsmittel können wir daher nur auf private Rechnung anbieten. Wir erstellen Ihnen gerne einen individuellen Kostenplan.
Es handelt sich hierbei um Wunschleistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet werden. Wir sind verpflichtet, Sie über diese Möglichkeiten zu informieren, sofern sie für die Behandlung vorteilhaft sind. Sie können frei entscheiden, ob Sie diese Leistungen wählen.
Eine Zusatzversicherung trägt diese Kosten möglicherweise – allerdings nur dann, wenn sie abgeschlossen wurde, bevor die Notwendigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung bekannt war.
Mini-Metall-Brackets, eine ästhetische und angenehme Methode
Diese Brackets sind kleiner und somit unauffälliger als andere Brackets. Doch ihre Vorteile sind nicht nur ästhetischer Art: Die Behandlung geht auch leichter voran. Diese Brackets arbeiten so wirkungsvoll, dass sie selbst extreme Fehlstellungen in 15 – 20 Monaten korrigieren können. Diese Effizienz bedeutet für den Patienten nicht nur kürzere Behandlungszeiten und größere Kontrollabstände, sondern auch einen geringeren Druckschmerz: Die Wirkung wird mit sanften kontinuierlich wirkenden Kräften erzielt. Weitere Informationen zu Mini-Metall-Brackets erhalten Sie hier.
Keramik-Brackets
Herkömmliche Brackets sind aus Metall und relativ auffällig. Für Patienten, die Wert auf eine dezentere Zahnkorrektur legen, sind Keramik-Brackets eine ästhetische Alternative: Sie sind zahnfarben und somit wesentlich unauffälliger als ihre Verwandten aus Metall. Allerdings sind sie etwas reparaturanfälliger und daher für Kinder nicht so gut geeignet. Weitere Informationen zu Keramik-Brackets erhalten Sie hier.
Herbstscharnier
Die gesetzliche Kasse zahlt dies nur, wenn die Behandlung erst bei nahezu abgeschlossenem Wachstum begonnen wird. In allen anderen Fällen muss es privat berechnet werden. Weitere Informationen zum Herbstscharnier erhalten Sie hier.
Forsus
Diese Feder ist bei einer Rücklage des Unterkiefers eine komfortable und sichere Alternative zum Gesichtsbogen. Die Gummibänder, die sonst an der festen Spange eingehängt werden müssen, entfallen dabei ebenfalls.
Lingualretainer, unsichtbar und effektiv
Der Lingualretainer besteht aus einem flexiblen Draht, der mit Kunststoffkleber auf die Innenflächen der Zähne geklebt wird. Von außen ist er nicht sichtbar. Da er kaum Raum einnimmt, empfinden ihn die Patienten schnell nicht mehr als störend. Weitere Informationen zum Lingualretainer erhalten Sie hier.
Prophylaxe
Bei allen – insbesondere aber bei festsitzenden – Zahnspangen ist die intensive Zahnpflege ein absolutes Muss: Bei unzureichender Pflege können sich im Randbereich der Brackets und Bänder vermehrt Zahnbeläge und Bakterien ansammeln. Das führt schnell zu weißen Flecken und Karies. Damit dies nicht geschieht, empfehlen wir Ihnen dringend, die Prophylaxe bei Ihrem Zahnarzt regelmäßig durchführen zu lassen. Alternativ bieten wir Ihnen auch unser eigenes Prophylaxe-Programm an. Weitere Informationen zur Prophylaxe erhalten Sie hier.